Minijob-Zentrale - Aufgepasst! ☝️ Wenn du regelmäßig 450 Euro verdienst, zusätzlich aber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommst, gilt deine Tätigkeit nicht mehr als Minijob. Denn damit übersteigst du die jährliche Verdienstgrenze von 5.400
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450-Euro-Kräfte im Landkreis Kronach: Der neue Minijob als Karrierefalle - Kronach - Neue Presse Coburg
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